Schienenbuszüge oder GmP mit 798

02.03.2015 19:38 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2015 19:39)
#1 Schienenbuszüge oder GmP mit 798
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Guten Abend Allerseits,

in diesem Thread RE:Betrieb auf Hohenlohe 21 (3) ist ein PmG mit Schienenbussen
der Baureihe 798 angedacht.

Das ist in der Tat eine interessante Idee, doch gibt es das Eine oder Andere zu beachten, wenn es vorbildnah richtig
geschehen soll.

Aus diesem Grunde stelle ich hier einen Artikel ein, der auch schon im FREMO-HP1 veröffentlicht war.

Grundlage für diesen Artikel sind Schulungsunterlagen der Deutschen Bundesbahn, der Gewerkschaft deutscher Lokführer
und die Fahrdienstvorschrift DS 408 der Deutschen Bundesbahn.

Doch genug der Vorrede.


Die Fahrdienstvorschrift des Vorbildes regelt(e) vieles, auch die Bildung von Schienenbuszügen.

In diesem durchaus auch für Modellbahner interessanten Druckwerk des Vorbildes wird in einem Anhang die zulässige Zusammenstellung von Schienenbuszügen geregelt.

So kann man dort unter anderem nachlesen, daß Schienenbuszüge aus bauartgleichen Fahrzeugen maximal 12 Achsen, d.h. 6 VT / VB / VS 98 stark sein dürfen.

Als weitere Information kann man in der DS408 erfahren, dass einem Motorwagen VT98 maximal 2 Bei- oder Steuerwagen angehängt werden dürfen. Diese Regelung resultiert aus der Tatsache, dass der gesamte Schienenbuszug seine elektrische Energie vom Motorwagen her bezieht und die Lichtmaschinen des Fahrzeuges halt nicht für 5 oder mehr, sondern eben nur für 2 Bei- oder Steuerwagen ausgelegt sind.
Außerdem dürfen im Schomzug nur maximal zwei VT98 eingestellt sein. Hier liegt der Grund in der Auslegung der Vielfachsteuerung. Solcherlei Probleme tangieren uns Modellbahner zwar eher weniger, aber der Vorbildtreue zuliebe…

Präzisere Aussagen findet man in einer Sonderausgabe „Die Lokomotivtechnik“, einer Schriftenreihe der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer, über die Schienenbusse der Reihen 795 und 798:

Der VT ist meist mit einem VB und VS zu einer Einheit gekuppelt. Zwei Einheiten können zu einer Doppeleinheit verbunden werden. Es ist aber auch eine andere Zugbildung möglich:

Die Zahl von sechs Fahrzeugen darf jedoch, auch bei der Beförderung artfremder Wagen, nicht überschritten werden. Die Zug- und Stoßvorrichtungen erlauben die Mitnahme artfremder Wagen (Reisezug-, Güter-, Post- und Bahndienstwagen). Die zulässigen Zuggewichte und Wagenzahl (insgesamt max. 6, siehe oben), die sich nach den Neigungen der Strecke richten, sind im Anhang VII der DS 408 enthalten.

Diese Beschränkungen sehen alsdenn folgendermaßen aus:

• bei einer Neigung bis zu 5 Promille dürfen maximal 100 Tonnen bzw. 5 2-achsige Wagen.
• bei einer Neigung bis zu 20 Promille noch 60 Tonnen bzw. 3 2achsige Wagen und
• bei maximal 40 Promille noch 40 Tonnen bzw. 2 Zweiachser mitgeführt werden.

Diese Werte errechnen sich am Zughaken des ersten Fahrzeugs (also unter Umständen auch am führenden VS!!) und das Ganze einschließlich der vorhandenen Schienenbusfahrzeuge!!

Als Alternativen dürfen für je 1 Zweiachser 1 Dreiachser oder anstelle von 2 Zweiachsern ein vierachsiges Fahrzeug angehängt werden.

Sollten die mitzuführenden Fahrzeuge zudem Güterwagen sein, verringert sich außerdem die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf folgende Werte:

• ab 10 - 25 Promille: 50 km/h
• ab 15 - 40 Promille: 30 km/h

Letztere Informationen entnahm ich dem trefflichen Werk „Zugbildung (1), DB Reisezüge der Epoche 3“ von Michael Meinhold, erschienen bei der Verlagsgruppe Bahnen.


Soweit zum Thema "beförderung von Güterwagen mit Schienenbussen der Baureihe 798".

Grüsse aus Frankfurt

Hartmut

Grüße vom Exilsiegerländer aus Butzbach in der Wetterau

Hartmut


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03.03.2015 09:05
#2 RE: Schienenbuszüge oder GmP mit 798
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Moin,

darüber wird auch hier gerade diskutiert:
http://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?108,7314438

LG

Jörn


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24.05.2015 13:35
avatar  Shriner
#3 RE: Schienenbuszüge oder GmP mit 798
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Gibt es bei diesen Zügen eigentlich Einschränkungen bzgl. Gefahrengut?


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25.05.2015 08:34
#4 RE: Schienenbuszüge oder GmP mit 798
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Ein klares NEIN zu Gefahrgut in Reisezügen. Die Richtlinie 408 sagt dazu: "Wagen oder Großcontainer mit Großzetteln oder einer orangen Tafel dürfen Sie nicht in Reisezüge einstellen". Großzettel/Placards sind die großflächigen Warnhinweise welche Gefahren von der Ladung ausgehen (z.B: brennbares Gas, ätzende Flüssigkeit, giftiger Stoff), die orangen Warntafeln mit Kemmler Zahl und UN Stoffnummer sind ja auch im Straßentransport bekannt.

Die Kunst eine Lokomotive zu führen kann nur durch jahrelanges Studium, geduldiges Üben und Erfahrung erworben werden.
(The Australian Locomotive Enginedriver's Guide)

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25.05.2015 09:47 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2015 09:48)
#5 RE: Schienenbuszüge oder GmP mit 798
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Moinsen,

ich führte ja weiter oben schon aus, das es mit der Zugkraft des 798 sooo weit nicht her ist. Aus eigener Erfahrung
mit dem Uerdinger weiss ich, das schon der VB und VS im Mittelgebirge den Motorwagen an den Rand seiner Leistungsgrenze
bringen können.

Abgesehen von der Kahlgrundbahn, die mangels geeigneter Loks auch den, allerdings überschaubaren, Güterverkehr mittels
Uerdinger-Bussen abfrühstücken musste, sind mir nur wenige planmässige Beigaben von Güterwagen in Schom-Zügen bekannt.

Das waren dann meist Stückgut- oder Expressgutwagen und natürlich die regionalen Kurswagen.

Viel öfter wurden die Regelkupplungen genutzt, den Schom an eine Lok oder einen Reisezug anzuhängen um Leerfahrten von
den Einsatzstrecken zu den oftmals weit davon entfernt liegenden Bw oder Tankstellen zu sparen.

Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber ich denke PmG mit Schienenbussen ist ein Thema, das vernachlässigbar
ist. Weder im Siegerland noch später in Taunus und Wetterau sind mir solche Zusammenstellungen begegnet.

Grüsse aus Frankfurt

Hartmut

Grüße vom Exilsiegerländer aus Butzbach in der Wetterau

Hartmut


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