Streckennutzungsrechte auf Anschlußbahnen?

20.06.2021 02:08 (zuletzt bearbeitet: 20.06.2021 02:10)
#1 Streckennutzungsrechte auf Anschlußbahnen?
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Moin moin,
je später der Abend, desto kryptischer die Themen...
Die Amis haben ja ihre Trackage Rights, sodaß eine Bahngesellschaft die Infrastruktur einer anderen befahren kann.
Bei uns gab und gibt es das natürlich auch, daß zum Beispiel NE-Reisezüge in DB-Hauptbahnhöfe größerer Städte durchgebunden wurden. Seit der Liberalisierung ist das ja eh eher Regel als Ausnahme.
Nun aber folgendes Szenario:
An einer Industriebahn des öffentlichen Verkehrs hat ein Unternehmen zwei Werke mit eigenen Gleisanschlüssen. Der Verkehr zwischen den Werken wird nun auf der Schiene abgewickelt, über die öffentliche Industriebahn. Der "klassische" Fall wäre nun, daß dies mit Triebfahrzeugen der Industriebahn passiert, wir haben das hier im Pendelverkehr-Faden schon mal ausführlich erläutert.
Gab es aber auch Fälle, in denen das Werksloks des Anschließers selbst gemacht haben?

Mir ist leider nur ein Beispiel aus unseeligen Zeiten bekannt:
Die Howaldtswerke betrieben eine vier Kilometer lange Anschlußbahn von ihrem Werk Kiel-Dietrichsdorf zum Übergabebahnhof Oppendorf an der Kiel - Schönberger Eisenbahn. Die Marine unterhielt nördlich von Dietrichsdorf in den Dreißiger- und Vierzigerjahren umfangreiche Anlagen zur Lagerung von Treibstoffen, Munition und Gebrauchgütern. Diese waren über die Howaldt-Bahn angeschlossen, und die Marine holte ihre Wagen mit eigenen Lokomotiven selbst in Oppendorf ab (Aussage im Wolff, Band 12, Seite 268), während Howaldt sich eben nur um seine Wagen kümmerte.

Bin gespannt, ob sich noch mehr findet,
gute Nacht,
Alex


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20.06.2021 08:51
#2 RE: Streckennutzungsrechte auf Anschlußbahnen?
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Hallo Alex,

Das Schlüsselwort Deiner Frage ist "öffentlich". D.h. müsste diese Bahn nach den Regeln der EBO (Eisenbahn Bau und Betriebsordnung) bedient werden.
Eine Anschlussbahn unterliegt dem Regelwerk der BOA (Bau und Betriebsordnung für Anschlussbahnen) diese sind nicht öffentlich.
Was Du am Kieler Beispiel beschreibst ist ein Beispiel einer Anschlussbahn des nichtöffentlichen Verkehrs. Das Allgemeine Eisenbahn Gesetz sieht die Anschlussbahn, welche mit eigenen Triebfahrzeugen in einen Übergabebahnhof mit speziellen Erleichterungen vor. Ich selbst habe derartige Manöver schon in Bickenbach beobachtet. Hier zweigt eine Anschlussbahn der Bundeswehr von der Hauptstrecke Heidelberg-Frankfurt ab.

Gruß Kai-Nils

Die Kunst eine Lokomotive zu führen kann nur durch jahrelanges Studium, geduldiges Üben und Erfahrung erworben werden.
(The Australian Locomotive Enginedriver's Guide)

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20.06.2021 19:16 (zuletzt bearbeitet: 20.06.2021 19:16)
#3 RE: Streckennutzungsrechte auf Anschlußbahnen?
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Moin Kai-Nils,
eigentlich interessiert mich sogar beides. Also:
Fall 1: Triebfahrzeug eines Nebenanschließers (BOA) operiert auf der Infrastruktur des Hauptanschließers (BOA).
Fall 2: Triebfahrzeug eines Anschließers (BOA) operiert über längere Strecken auf einer Bahn des öffentlichen Verkehrs (EBO).
Mein Beispiel zeigt tatsächlich Fall 2, da die Strecke bis nach dem Krieg als "Kleinbahn Kieler Hafenbahn AG" als öffentliche Eisenbahn konzessioniert war.
Gruß
Alex


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20.06.2021 20:51
#4 RE: Streckennutzungsrechte auf Anschlußbahnen?
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Schuur ihr Jonge,

in Siegen fuhr die Lok des Anschliessers über das Streckengleis der ESE vom Anschluss Waldrich III über das Anschlussgleis durch die St. Johann-Strasse und dann über das in der Frankfurter Strasse liegende Streckengleis der ESE zum Bahnhof Hain um dort Wagen zu übergeben resp. zu übernehmen.

Grüße vom Exilsiegerländer aus Butzbach in der Wetterau

Hartmut

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