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Tegernseebahn

Zitat von MatzeP10 im Beitrag #200
Wenn ich mich nicht täusche sah man auf einem Bild im "Bufe-Buch" sogar Güterwagen die dort zur selben Zeit standen.
Die Frage ist auch ob so etwas nur auf Privatbahnen gehandhabt wurde oder auch bei den Staatsbahnen?
Ich denke, dass dass lediglich eine Frage der Länge des Gleises und des Bahnsteiges war/ist.
Einfahrt in eine besetztes Gleis war unter bestimmten Bedingungen immer möglich.
Gruß

Naaajaaa ... wenn das kein Hauptgleis ist (und ein GS-Gleis ist sicher keins*), dann fehlen dort gesicherte Fahrstraßen - und dann macht man sowas ganz ungern: Ausfahrt grade noch, weil (dort in Tegernsee) immer vom Herzstück über Weichen; aber eine Einfahrt, mit Verständigung im letzten Bahnhof und dann Einfahrt auf Sicht - da muss es schon extrem gute Gründe geben. Wenn überhaupt, fährt man da auf einem Hauptgleis besetzt ein, weil man wenigstens den Fahrweg sichern kann. Und eigentlich räumt man sich, regelgerechterweise, vorher ein Hauptgleis frei, bevor man da auf Nebengleisen aus- oder sogar einfährt. Ja, "gehen tut alles" - aber es gibt schon gute Gründe, wieso Züge praktisch immer auf Hauptgleisen verkehren. Und da gibt's und gab's m.W. keinen Unterschied zwischen "Privat" und "Staat" - die Regeln waren in der Beziehung alle gleich.*
* Nicht so in der Schweiz: Dort waren häufig Ausfahrten aus Ladegleisen regulär in Sicherungsanlagen vorhanden. Dort waren also viele Ladegleise Hauptgleise - in D und A undenkbar.
H.M.
#203 RE: zur Tegernsee Bahn

Schuur Harald,
schuur Gemeinde,
im Bereich der FV-NE, also bis 1989 auf die ursprünglichen Bundesländer beschränkt, gab (und gibt) es für den Eisenbahnbetriebsleiter einen sehr großzügigen Regelungsspielraum. Der EBL kann in der "Sammlung betrieblicher Vorschriften" (SbV) recht weit gefasst abweichende Regelungen festlegen, wenn nach den "anerkannten regeln der Technik" die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs auf dem gleichen Level gewährleistet ist.
Ich kenne EBL, die die FV-NE scheuen wie der Teufel das Weihwasser und andere, die dort die gegebenen Ermessensspielräume nutzen (und am Ende auch verantworten müssen).
Persönlich gehöre ich zur zweiten Gruppe, da dort viele Dinge mit deutlich weniger Regelwerken und damit auch weniger Regelungsaufwand bei gleichem Sicherheitsstandard abgebildet werden können.

Ich kenne leider die FV-NE in ihren diversen historischen Versionen überhaupt nicht - muss ich mir mal zusammensuchen. Für Zugfahrten über ungesicherte Weichen (nicht bewacht und nicht versperrt) kann ich mir aber nicht leicht irgendwelche Ermessensspielräume vorstellen - wobei, wenn's nur stumpf befahrene sind, schon noch (müssen vor der Fahrt richtig gestellt sein, aber dann braucht man keine Bewachung)*. Bei spitz befahrenen hört der Spaß aber sicher auf: Da muss bei fehlendem Verschluss und fehlender Bewachung auf Sicht gefahren werden, und wenn das nicht der Regelbetrieb ist, muss der Zug auch nachweislich davon verständigt sein - aus "physikalischen Gründen" = lang vor jeder Vorschrift sind spitz befahrene Weichen supergefährlich. Das ist m.W. wirklich auf der ganzen Welt so - und deshalb fährt man "lieber" auf Gleisen, wo man die Weichen sichern kann** :-). Aber klar - wenn der Platz an/auf Gleisen wirklich ausgeht, dann nimmt man manches in Kauf, was Zeit und Unterschriften kostet ...
* Den zur Ausfahrt aufgestellten Zug auf dem Nebengleis (wenn's denn eines ist und nicht auch dort gesicherte Weichenstellungen ergänzt wurden) kann ich daher verstehen.
** Bei einer Einfahrt dorthin würd ich meinen Augen aber zuerst einmal nicht wirklich trauen ...
H.M.

Hallo Harald!
Zitat von hmmueller im Beitrag #204
Ich kenne leider die FV-NE in ihren diversen historischen Versionen überhaupt nicht - muss ich mir mal zusammensuchen. Für Zugfahrten über ungesicherte Weichen (nicht bewacht und nicht versperrt) kann ich mir aber nicht leicht irgendwelche Ermessensspielräume vorstellen - wobei, wenn's nur stumpf befahrene sind, schon noch (müssen vor der Fahrt richtig gestellt sein, aber dann braucht man keine Bewachung)*.
Es klingt heutzutage komisch, aber zumindest in den 90er hatte die FV-NE da einige äußerst flexible Regelungen. Mein Highlight: bei Geschwindigkeiten bis 40 km/h konnte auf verschlossene Weichen (spitz oder stumpf war egal) ganz verzichtet werden!
Ob das gut und richtig war ist durchaus diskussionswürdig, und ob eine bestimmte Bahn diese Möglichkeiten dann ausreizte hing natürlich von der individuellen Einschätzung des Betriebsleiters ab, und der musste seine Auffassung dann auch vor der Aufsichtsbehörde verteidigen können. Aber die FV-NE erlaubte das und noch mehr tatsächlich.
Grüße,
Sebastian
P.S. Heisst aber nicht dass da alles ging. Zugfahrten finden auch in der FV NE nur auf Hauptgleisen statt.
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