Rangierverbotstafel in der Schweiz und Folgerungen

14.05.2023 18:07
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#1 Rangierverbotstafel in der Schweiz und Folgerungen
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OOK

Da es hier einige Kenner Schweizer Verhältnisse gibt, bringe ich hier mal eine Frage ein, die gerade bei der Arbeit fürs nächste ADJ anfällt. Es geht um eine Schweizer Anlage, wo eine geschobene "Ragiereinheit" einige Modellkilometer eine Strecke befährt und dann in einen Anschluss drückt, der keine Umsetzmöglichkeit hat. Im Text wird das als Rangierfahrt bezeichnet, und da habe ich halt Zweifel, ob das korrekt ist. Wer weiß bescheid?
Ich habe die Anlage zwar fotografiert, aber leider und unverzeihlicherweise nicht drauf geachtet, ob an der Ausfhrt des großen Bahnhofes diese Tafel/Signal aufgestellt ist:


Gruß

OOK
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14.05.2023 18:44
#2 RE: Rangierverbotstafel in der Schweiz und Folgerungen
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Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass die deutsche Sperrfahrt in Helvetia Rangierfahrt auf der Strecke heißt.
Mangels Ausbildung ist das aber schon alles was ich dazu beitragen kann.

Gruß Kai-Nils

Die Kunst eine Lokomotive zu führen kann nur durch jahrelanges Studium, geduldiges Üben und Erfahrung erworben werden.
(The Australian Locomotive Enginedriver's Guide)

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14.05.2023 22:13 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2023 22:14)
#3 RE: Rangierverbotstafel in der Schweiz und Folgerungen
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Ich bin kein Kenner der Schweizer Fahrdienstregelungen; ich habe trotzdem in den FDV von 2006 einmal herumgeblättert ...

Mir scheint es so: Wenn die Sicherungsanlagen es hergeben, könnte man das als Zugfahrt durchführen. "Rangierbewegungen auf die Strecke" sind nämlich nur in folgenden 3 Fällen zu verwenden (300.4, 4.1):

-- "bei Fahrten, die als Zugfahrt die Signal- und Blockeinrichtungen aus technischen Gründen so beeinflussen, dass sie nach der Fahrt die Grundstellung nicht erreichen";
-- "wenn Fahrzeuge mitgeführt werden, die nicht in Züge eingestellt werden dürfen";
-- "zum Abholen eines stecken gebliebenen Zuges oder zurückgelassener Zugteile".

Die letzten beide Punkte treffen sicher/eher nicht zu - d.h., es ist eine rein technische Frage, ob man eine Zugfahrt oder eine Rangierbewegung auf die Strecke verwendet.

Nun müsste man wissen, welche Schweizer Stellwerks- und Blockbauarten technisch in der Lage sind, bei einer rückkehrenden Zugfahrt wieder in Grundstellung zu gehen, und welche nicht.

Gedanken dazu:

- Keine Streckenblockung -> kein Problem mit Sicherungsanlagen. Aber Streckenblockung ist schon lange in der Schweiz nahezu flächendeckend vorhanden.

- Manche moderne Block- und Stellwerksbauarten sollten solche rückkehrenden Zugfahrten können.

- Aber in vielen Fällen wird man tatsächlich planmäßig solche Rangierbewegungen auf die Strecke verwenden. Insbesondere sagt der Abschnitt 300.1 4.1: "Die Züge sowie die Rangierbewegungen auf die Strecke werden in fahrplanmäßige Fahrten und in Extrafahrten eingeteilt" - d.h. also, dass diese Rangierbewegungen auf die Strecke wie die dt. und österr. Sperrfahrten Fahrpläne haben können, und m.E. häufig haben werden.

- 300.4 4.5.2 "Zustimmung zur Ausfahrt" sagt: "... Die Zustimmung zur Ausfahrt ... enthält auch die Erlaubnis, bis zum Zielpunkt ... an allen Halt zeigenden Rangierhaltsignalen und Räumungssignalen vorbeizufahren." - d.h. also, dass man je nach Technik hier Rangiersignale freistellen kann, oder auch nicht. Man wird also nicht unbedingt ein so oder so stehendes Rangiersignal aufnehmen können. Alles sehr flexibel, offenbar ...

Soviel ein wenig Recherchiererei ...

H.M.


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15.05.2023 17:20
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#4 RE: Rangierverbotstafel in der Schweiz und Folgerungen
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OOK

Harald, nun kann ich die Bildunterschrift des in Rede stehendes Bildes entsprechend anpassen.
Gruß

OOK
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