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Wann wird ein Güterwagen von wem gewogen?
#1 Wann wird ein Güterwagen von wem gewogen?
Ich habe in einem stahlverarbeitenden (Warmgewalztes Breitband zu kaltgewalztem Schmal- und Breitband) Betrieb gearbeitet. Dort ist es üblich, dass jeder beladene Waggon, der an die Bahn übergeben wird, auf einer geeichten Gleiswaage gewogen wird. Eine Prozedur, die allmorgentlich wegen der im Werk verlegten "Straßenbahnradien", wie Helko sich ausdrücken würde, und der damit verbundenen Geräuschentwicklung zwischen Rad und Schiene und zwischen den Puffern zu einem fast halbstündigen Erliegen jeglicher Kommunikation in den anliegenden Büroräumen führte.
Gewogen wurde also nicht nur die offenen, mit Schrottabfall beladenen Wagen sondern auch die geschlossenen Wagen mit den bereits gewogenen Fertigmaterialpaketen (Kontrolle auf Paketverwechselung). Und das manchmal nicht einfache Positionieren der Waggons dauert eben pro Waggon 2-3 Minuten.
Nun finde ich hier im Forum zwar auf fast allen Gleisplänen Ladegleise mit Gleiswaage und Lademaß, die Benutzung derselben fällt aber, soweit ich das bisher gelesen habe, unter den Tisch. Wobei ich annehme, dass die Bahn sowohl aus kaufmännischer Sicht als auch aus betriebstechnischen Gründen wissen möchte, welche Massen sie da eigentlich transportiert. Bei der Pyritbahn ist OOK ja fein raus: die Bunker, aus denen das Katzengold in die Waggons geschüttet wurden, sind sicherlich Wiegebunker. Aber schon bei den zahlreich vertretenen Holzverladungen vermute ich, dass zwingend eine Wägung erforderlich war.
Mir stellen sich da mehrere Fragen:
-wurden Stückgutwagen gewogen?
-müssen Anschließer eigene Möglichkeiten haben, das Frachtgewicht zu bestimmen?
-müssen die Waggons auf jeden Fall in dem Bahnhof gewogen werden, wo sie beladen wurden?
Wenn ich mir vorstelle, dass ein Nahgüterzug unterwegs 4 Wagen aufnimmt und die Lok dann zuerst noch mit denen über die Waage muss, kommen ja noch einmal ca. 10 min zu jedem Rangiermanöver hinzu.
Fragen über Fragen...
Gruß
Hans
mein Video-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCzNi2p1SkNYVxc1_1mJJhhA
Es kommt auf die Epoche an; ich würde die Dynamischen nehmen, die einfach nur "überrollt" werden.
Helko
Videobeispiele
Gutes Design ist, wenn nichts mehr entfernt werden kann. Beispiel gefällig?
Der "."!
Also so etwa:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Categ...RA_-_541304.jpg
Aber danke für die Antwort. An so etwas hatte ich nicht gedacht. Da versuche ich mal, herauszubekommen ob es so etwas mit DMS und Röhrenelektronik in der frühen Epoche III gab.
Gruß
Hans
mein Video-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCzNi2p1SkNYVxc1_1mJJhhA
#4 RE: Wann wird ein Güterwagen von wem gewogen?
Im Normalfall wurden Wagen nur nach Verlangen vom Versender/Empfänger kostenpflichtig gewogen.
Allerdings kann die Bahn auch Stichproben machen, wenn zum Beispiel ein Wagenmeister den Verdacht hat dass der Wagen überladen ist.
Siehe auch Röll 1912.
Grüße Hubert
Zitat von Pfalzbahn im Beitrag #4
Im Normalfall werden Wagen nur nach Verlangen vom Versender/Empfänger kostenpflichtig gewogen.
Allerdings kann die Bahn auch Stichproben machen, wenn zum Beispiel ein Wagenmeister den Verdacht hat dass der Wagen überladen ist.
Hallo Hubert,
je nach Umschlag/ Beladetechnik ist in einer Vielzahl der Fälle das Wiegen von Wagen nicht mehr notwendig. Im Rheinhafen Weil kommt es darauf an, in welcher Ladestelle die Wagen beladen werden.
Bei der Verladung von LKW auf Züge der Rollenden Landstraße wird der LKW gewogen bevor er auf den Zug auffahren darf.
Die SBB Infra hat zum Beispiel am Grenzübergang Basel dynamische Waagen installiert. Und ja die stellt des öfteren Abweichungen zwischen den Soll- und Istgewicht fest.
Gruß Kai-Nils
Hallo Kai-Nils,
die ganze Sache ist, wie vieles hier epochenabhängig. Oben war gezielt nach Epoche III gefragt. Durch den Fortschritt in der Technik wird heutzutage viel mehr gewogen nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!" ;-)
Grüße Hubert
Hallo Hubert,
es kommt darauf an um welches Ladegut es geht. In der Chemieindustrie werden Kesselwagen bei Ein und Ausgang (leer/beladen oder von beladen/leer) verwogen. Zum einen dient die Verwiegung der Kontrolle wie viel Restmenge enthalten sind, zum anderen zu formell korrekten Erstellung des Frachtbriefes.
Produkte in gedeckten Wagen werden schon in der Produktion verwogen und mittels Ladeschein die notwendigen Angaben übernommen.
Gruss Kai-Nils
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