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Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
#1 Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Moin,
ein besonderes Faible habe ich für Betriebssituationen, in denen das Gleis einer Regelspurstrecke im Straßenplanum verläuft. Erstmal konfrontiert wurde ich mit diesem Szenarion bei meinen Nachforschungen zur Hanauer Kleinbahn. Später habe ich die Industriebahn in Stuttgart-Feuerbach, die Ortsdurchfahrt in Olef oder auch die Strecke Nidda - Schotten entdeckt.
In Olef wird die Ortsdurchfahrt ja noch so gehandhabet wie es mir zumindest aus dem frühen 20. Jahrhundert bekannt ist: Mann mit Fahne läuft vor dem Zug her. Der Zug fährt Schrittgeschwindigkeit. Aber beispielsweise bei einem Film von der Strecke Nidda - Schotten läuft da niemand vorneweg und der Zug fährt alles andere als Schrittgeschwindigkeit. Wie ist das zu erklären – haben da verschiedene Verwaltungsbereiche der Bahn unterschiedliche Vorschriften gehabt, die seit dem Erlass auch nicht vereinheitlicht wurden? Oder ist das abhängig von verschiedenen Spielarten dieser Betriebssituation?
Viele Grüße,
Thorsten
#2 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Hallo Thorsten,
nach einer kleinen Recherche im Internet (Wiki, Roell 1912),würde ich sagen das Olef die lokale Ausnahme ist! In keiner Vorschrift oder Signalbuch ist diese Situation explizit erwähnt. Im Allgemeinen sind die Geschwindigkeiten auf 15 km/h beschränkt. Und meist mit Pfeifen und (Dauer-) Läuten sichert sich die Bahn ab! Wenn die Lokomotive kein Läutewerk hat, ist als Ersatz auch die Pfeife zulässig!
Ausnahmesituationen wurden meist von den Direktionen geregelt!
Grüße Hubert
#3 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Hallo Hubert,
danke für die Infos. Da habe ich ein paar Anhaltspunkte um mein (Nicht-)Wissen durch Quellenstudium in Wissen zu verwandeln und zu vertiefen.
Viele Grüße,
Thorsten
Zitat von Simplicissimus im Beitrag #1
Aber beispielsweise bei einem Film von der Strecke Nidda - Schotten läuft da niemand vorneweg und der Zug fährt alles andere als Schrittgeschwindigkeit. Wie ist das zu erklären?
Manchmal wird ein nicht allzu langer Abschnitt im Straßenplanum wie ein verlängerter Bahnbergang gehandhabt, d.h. an beiden Einfahrten in den Straßenbereich stehen Warnkreuze oder auch Schranken, bahnseitig die üblichen P und L-Tafeln sowie Durchläutetafel. In solchen Fällen, wenn also der Straßenabschnitt während der Zugdurchfahrt für den Straßenverkehr gesperrt wird, braucht niemand vor dem Zug her zu laufen und die Geschwindigkeit muss auch nicht so stark reduziert werden. Einen konkreten Fall habe ich leider nicht parat, vermutlich sind alle, die ich kannte, längst passé.
#5 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Danke für die Information. Das ist natürlich eine plausible Erklärung. Die Bilder von Oertdurchfahrten der Strecke Nidda - Schotten zeigen zwar durchaus Straßenverkehr, aber alle nicht schienengebundenen Fahrzeuge stehen am Straßenrand (Bildquelle: Website www.nidda-eichelsdorf.de ). Nur Zweiradfahrer sind manchmal vor, hinter oder neben dem Zug zu sehen.
An vergleichbaren Situationen in der Gegenwart fällt mir im Moment nur die Mollistraße in Bad Doberan ein (also eine Schmalspurbahn). In Wernigerode-Westerntor die Überquerung der Straßenkreuzung ist ja wirklich nur ein verlängerter Bahnübergang (ich hoffe, die Situation gibt es noch - ich habe sie live im Frühjahr 1990 erlebt). Bei Hafenbahnen findet man solche Situationen zwar auch häufiger (und meist in Regelspur). Aber ich kann mir vorstellen, dass es da noch mal andere Vorschriften gibt.
Jedenfalls finde ich Ortsdurchfahrten auf oder neben Straßen (wie hier bei der Asdorftalbahn) hochgradig interessant! :-)
Viele Grüße,
Thorsten
#6 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Zitat von Simplicissimus im Beitrag #5
Jedenfalls finde ich Ortsdurchfahrten auf oder neben Straßen hochgradig interessant! :-
Ich auch:
Der "Hochharz-Express" auf der Dorfstraße von Schluft
#7 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Bei solchen Szenen geht mir das Herz auf. In den letzten Wochen hatte ich einen Film über die Nassauische Kleinbahn (von 1935) gefunden - gleiche Spurweite, andere Region! ;-)
#8 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Hallo Allerseits,
ich habe jetzt mal in meinen Unterlagen die Regelungen der Eisern Siegener Eisenbahn nachgelesen.
Motive dieser Bahnhatte ja auch Michael Sterna in seine Planungen einfliessen lassen:
http://157949.homepagemodules.de/t495f47...birne-Teil.html
Dort war, wie auch in vergleichbaren Situationen, die Höchstgeschwindigkeit auf 15km/h beschränkt.
Auch das Durchläuten war Vorschrift.
Die ESE betrieb mehrere Strecken in und um Siegen in Strassenlage; dort wurden nicht unerhebliche
Zuglängen und Zuggewichte erreicht, teilweise musste sogar mit Vorspann- oder Schiebelok gefahren werden!
Das allerletzte Stück ESE wurde erst vor kurzer Zeit aus dem Strassenbereich entfernt und neben der Strasse
neu gebaut.
Hier fährt die SK 41 (eine MaK DE 1002) auf der Eiserfelder Strasse Richtung Bahnhof Eintracht.
Hier ein Link zu einem Bericht der Westfälischen Rundschau:
http://www.derwesten.de/wr/staedte/nachr...e-id306292.html
Die Jung-Loks der Siegener Kreisbahn waren zum Läutewerk auch mit gleber Rundumkennleuchte auf dem Dach und an
den Vorbauecken mit Blinkern zum Anzeigen der Abbiegerichtung ausgestatter!!
Ich habe das auf dem Bild der BLE V13, vormals Siegener Kreisbahn Nr. 13 mal mit schwarzen Kreisen markiert:
In diesem Buch wird die spannende Geschichte der ESE fundiert erzählt:
http://www.shopping-siegerland.de/index....=795&cat_id=968
Ein schönes Wochenende wünscht Hartmut
Hallo zusammen,
schon etwas älter, aber immer wieder spannend.
Zum Thema Absicherung in Stuttgart-Feuerbach kann ich zwei Dinge beitragen:
1. Mein Vater hatte im November 1968 morgens gegen 6.45 Uhr eine sehr enge Begegnung mit einem völlig ungesichert abgestellten Hochbordwagen auf der Borsigstraße - bei Nebel. Es gab einen "Pufferküsser" - Papa's Auto war nur zweiter Sieger (Blechschaden). Da war weder eine Rangierlok, noch ein Rangierer, noch eine Warntafel oder ein Licht zur Absicherung aufgestellt.
2. Ich habe in den Jahren 1980-1982 in den Sommerferien einige Wochen bei Bosch in Feuerbach gearbeitet. Die am Werk vorbeifahrenden Züge hatten gefühlt maximal Schrittgeschwindigkeit. Am führenden Güterwagen bzw. der Lok stand/hing der Rangierer auf der Trittstufe mit der Fahne.
Es gibt mit Sicherheit noch weitere Strecken im Straßenplanum. Spontan fällt mir dazu die OEG (Heidelberg - Mannheim) und die Rhein-Haardt-Bahn ein.
An einigen Stellen konnte der Verkehr mit Ampelanlagen geregelt werden, an anderen "herrschte der Stärkere". Welche Geschwindigkeit hier zulässig war, weiß ich leider nicht.
Das Thema könnte man auch noch viel weiterspinnen. Bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts wurde mit vielen Straßenbahnen auch noch Güter transportiert. Vorbilder gibt's dafür genug.
Gruß, Heinz
#10 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Ich erlaube mir noch diesen Link aus dem DEV Forum beizutragen:
DEV Forum: Haltetafel,Warnkreuze
Auch dort bei der HSAE oder späteren VGH gab es ja Teilstrecken im Straßenplanunm!
#11 RE: Besondere Betriebsvorschriften bei einem Gleis im Straßenplanum?
Im Kieler Nordhafen (und wohl auch in den meisten anderen Häfen)
steht an der Einfahrt einfach solch ein Schild:
[img=https://abload.de/thumb/20160506_143936xyjgp.jpg]
Damit ist die Eisenbahn alle Probleme los, und der Kraftfahrer soll sich umgucken.
Nur der Vollständigkeit dieses Threads halber.
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