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Wirkung Hebelbankschloss gefragt
Mit einem Hebelbankschloss kann man Schlüsselabhängigkeit an eine Hebelbank zufügen. Einfach. Dachte ich. Aber als ich versuchte auszuknobeln wie ich eine bestimmte Vorbildsituation in Modell imitieren konnte, entdeckte ich einige Lücken in meine Kentniss. Jedenfalls habe ich Fragen. Normalfalls frage ich google, aber der hat nur vier Seiten, meist mit Bilder und ohne genaue Daten.
(Quelle: Teil eines Bilds von diese Seite)
Also: 2x Schloss (oder auch mal 1x), kleine Hebel dazwischen, Hebel bewegt eine ganz normale Verschlussbalken.
- Ein Verschussbalken hat eine Plusstellung und Minusstellung. Ein Hebelbankschloss hat eine dritte Stellung, genau in die Mitte. Wie bitte? Das kann doch nicht sein? Übersehe ich etwas?
- Verschlussbalken, also ein Hebelbankschloss kann entweder als eine Art Weichenhebel oder eine Art Signalhebel funktionieren? Als "Weichenhebel" ist eine bestimmte Lage eine Voraussetzung für eine Fahrstraße. Als "Signalhebel" kann eine Fahrstraße verschlossen werden. Stimmt das?
- Als "Weichenhebel" soll es in eine bestimmte Plus-oder-Minusstellung stehen. Als Beweis dafür soll die Schlüssel eingesteckt (und nicht ausnehmbar) sein und die Hebel soll zum Schloss bewogen werden. Also: das Schloss ist dann eingefahren?
- Als "Signalhebel" soll es nicht in eine bestimmte Plus/Minusstellung stehen, damit die Fahrstraßenschubstange blockiert ist. Zum Beispiel eine Zugführerschlüssel beim Zugleitbetrieb der nur ausgenommen werden kann wenn die normale Fahrstraße festgelegt ist. Also: Schloss ist als Beweis ausgefahren? Und nur dann kann die Schlüssel entnommen werden.
Das sollte zuerst genügen. Ich fürchte, etwas stimmt hier nicht in meine Gedanken weil ich es nicht ganz logisch finde
Mit freundlichen Grüßen,
Reinout
Hallo Reinout,
ich bin der Ansicht, dass dies weder ein Weichen- noch ein Signalhebel ist, sondern ein Fahrstraßenhebel. Fahrstraßenhebel haben in der Regel drei Stellungen: Fahrstraße a und Fahrstraße b und gar keine Fahrstraße. Die merkwürdig aufgepfropften Schlösser lassen mich vermuten, dass dieses "Stellwerk" der kleine Rest von einer größeren Hebelbank ist, wo die meisten Hebel bei Rückbau von Weichen abgebaut worden sind.
Da beide Schlüssel eingesteckt sind, kann auch jeder der beiden Fahrstraßen eingestellt werden. Wenn da eine Weiche gestellt werden soll, dann muss der Schlüssel abgezogen und damit die Weiche (ortsgestellt) aufgeschlossen werden. Dann kann der Fahrstraßenhebel in die entsprechende Richtung nicht mehr bewegt werden.
Gruß
Otto
#3 RE: Wirkung Hebelbankschloss gefragt
Hallo Otto,
Das abgebildete Hebelbankschloss habe ich nur als Beispiel der Bauweise gezeigt. Es ist Teil einer Laboraufstellung der Hochschule Zettau.
Es ist keine Fahrstraßenhebel, dafür habe ich zwei Bilder als Begründung. Zum Ersten der Laboraufstellung, der zeigt das vom Hebel eine Verschlußbalken nach oben/unten bewegt wird und nicht die Fahrstraßenschubstangen nach links/rechts. (Es ist alles Einheitsstellwerk).
Das zweite Bild ist die Vorbildsituation die ich nachbauen wolle (Uersfeld, Eifel, Aufnahme aus 1990):
Der einzelne Fahrstraßenhebel links ist auf das durchgehende Hauptgleis gelegt, wodurch die zwei Weichenhebel in Plusstellung verschlossen sind. Beim Hebelbankschloss fehlt der untere Schlüssel. Das Schloss ist ausgefahren (das meine ich jedenfalls in das nicht ganz deutliche Bild doch sehen zu können), deshalb ist die Hebel aus die untere Lage gezwungen. Damit ist (vermute ich) die Fahrstraße verschlossen (wie bei ein Signalhebel).
Reinout
(Das Bild stammt übrigens aus diese herrliche DSO Beitrag, Bild 17, ich habe freundlicherweise Zustimmung zum Benutzen bekommen).
Ich füge noch ein Bild aus eine andere Beitrag über FREMO-Stellwerke ein:
Zitat von OOK im Beitrag Mechanisches Stellwerk beim FREMO
Die Schlüssel rechts, das ist eigentlich auch so ein Hebelbankschloss. In diesem Fall um eine Gleissperre+Weiche in die Verschlusskastenmechanismus einzubinden. Das ist also mein "wie ein Weichenhebel"-Fall. Auch ist es ein Hebelbankschloss mit nur ein Schloss: wie das arbeitet ist mir klar.
Aber wie ist's mit ein Hebelbankschloss mit zwei Schlüssel... Und also mit eine Mittelstellung...
Reinout
#5 RE: Wirkung Hebelbankschloss gefragt
Hallo Reinout,
Zitat von reinout im Beitrag #1
- Ein Verschussbalken hat eine Plusstellung und Minusstellung. Ein Hebelbankschloss hat eine dritte Stellung, genau in die Mitte. Wie bitte? Das kann doch nicht sein? Übersehe ich etwas?
Du übersiehst, dass jeder Verschlussbalken (konzeptuell) diese drei Stellungen hat: "Oben", "in der Mitte" und "unten". Bei einem Weichenhebel ist der Balken während des Umstellens in der Mittenstellung; das ist zwar "selten" so, aber "nur", weil wir uns betrieblich vorschreiben, eine Weiche nicht in Mittelstellung zu lassen.
Ein Fall, wo der Balken längere Zeit in der Mittelstellung steht, ist nach dem Auffahren einer Weiche. Dieser Fall ist sicherungstechnisch relevant, weil man das Einlegen einer Fahrstraße über eine aufgefahrene Weiche verhindern will - daher geht der Balken hier tatsächlich in eine "ziemlich genau definierte Mittellage" (wenn das bei eingelegter Fahrstraße passiert, geht am Stellwerk was kaputt - u.a. deshalb müssen Fahrstraßenhebel in die Grundstellung zurückgelegt werden).
Ein anderer Fall, den ich hier in Berchtesgaden dokumentiert habe, ist nach dem Ausbinden einer Weiche - da wird der Balken "in der Mitte festgelegt".
Edit - da gibt's noch einen tatsächlich ganz häufigen Fall, fällt mir grade ein! - siehe J.Stapf, "Mechanisches Stellwerk":
... allerdings ist diese "regelmäßige Mittelstellung", wie der Text ja sagt, "ziemlich egal", weil die Grundstellung eines Riegelhebels nie eine sicherungstechnische Relevanz hat, daher nicht überprüft werden muss und es daher keine Verschlussstücke dafür gibt.
Zitat von reinout im Beitrag #1
- Verschlussbalken, also ein Hebelbankschloss kann entweder als eine Art Weichenhebel oder eine Art Signalhebel funktionieren? Als "Weichenhebel" ist eine bestimmte Lage eine Voraussetzung für eine Fahrstraße. Als "Signalhebel" kann eine Fahrstraße verschlossen werden. Stimmt das?
"Im Prinzip", aber das ist schlecht beschrieben. Was man mit einem Hebelbankschloss erreicht, ist eine "Abhängigkeit". Grundlegend haben zwei Elemente in einem Stellwerk mit jeweils 2 Stellungen gemeinsam 2 mal 2 = 4 Zustände. Was eine Abhängigkeit tut, ist einfach, von diesen 4 Zuständen einen zu verhindern (muss ich dieses abstrakte Prinzip an Beispielen erklären? - es gibt 100e davon in der Stellwerkstechnik ... ich hoffe, es ist offensichtlich).
Hier haben wir zwei Stellungen des Schlosses (Schlüssel drin oder nicht) und eines Fahrstraßenschiebers (in der Mitte, für Fahrstraße x verschoben); und die Schlüsselabhängigkeit verhindert eine der 4 Stellungskombinationen. Und diese Abhängigkeit kann man nun für beliebige Stellwerksfunktionen verwenden.
Ob das üblich und zulässig ist, sagen Regelzeichnungen und Vorschriften: Auch wenn es ginge, tut man es oft nicht (dazu einmal zwei "Stellwerkskulturen" vergleichen, wie deutsch und österreichisch; oder deutsch und niederländisch; usw. - dann sieht man, dass die Regel-Lösungen "historisch" unterschiedlich sind - "einfach so", die Herstellerfirmen und bestimmte Behörden haben sich da mehr oder weniger willkürlich für bestimmte Vorzugslösungen entschieden).
In Sonderfällen wird aber so ziemlich alles, was technisch und logisch sinnvoll ist, verwendet.
Zitat von reinout im Beitrag #1Ja, der Schlossriegel ist dann zurückgezogen und hindert den Schlüssel daran, entnommen zu werden.
- Als "Weichenhebel" soll es in eine bestimmte Plus-oder-Minusstellung stehen. Als Beweis dafür soll die Schlüssel eingesteckt (und nicht ausnehmbar) sein und die Hebel soll zum Schloss bewogen werden. Also: das Schloss ist dann eingefahren?
Zitat von reinout im Beitrag #1
- Als "Signalhebel" soll es nicht in eine bestimmte Plus/Minusstellung stehen, damit die Fahrstraßenschubstange blockiert ist. Zum Beispiel eine Zugführerschlüssel beim Zugleitbetrieb der nur ausgenommen werden kann wenn die normale Fahrstraße festgelegt ist. Also: Schloss ist als Beweis ausgefahren? Und nur dann kann die Schlüssel entnommen werden.
Ja, weil - wie Du schön beschreibst - der "Beweis" was anderes beweist: Bei der Weiche wird überprüft, dass man den Schlüssel im Stellwerk hat. Beim Signal soll bewiesen werden, dass ein Fahrstraßenschieber in einer bestimmten Stellung steht.
Ich weiß nicht, ob ein solches Hebelbankschloss dafür irgendwo in Deutschland oder Europa regelmäßig für diesen Zweck verwendet wird. Es gibt gute Gründe dagegen, u.a. schon, dass man dafür eigene "halb-hohe" Verschlussstücke brauchen würde - zeichne einmal die ganze Mechanik durch, dann müsste sich das nach meiner Meinung (ich hab's nur im Kopf grob konstruiert) ergeben - und sowas habe ich nirgends erklärt oder gezeichnet gefunden. Und weil Stellwerksbauarten normalerweise bei uns typengenehmigt werden, kann man nicht einfach "eine andere Mechanik dazuerfinden" (das ist anders als in Großbritannien, wo die Verschlussstücke bei jedem Stellwerk beliebig erfunden werden durften - das bedeutet ziemlich sicher andere Abnahmeregeln/-verfahren!) - daher behaupte ich einmal, dass man so ein Hebelbankschloss nicht als Fahrstraßenschieberschloss einsetzen kann ...
Zitat von reinout im Beitrag #1
Ich fürchte, etwas stimmt hier nicht in meine Gedanken weil ich es nicht ganz logisch finde
Ist es aber
Zu Deinem nächsten Beitrag:
Zitat von reinout im Beitrag #3
Der einzelne Fahrstraßenhebel links ist auf das durchgehende Hauptgleis gelegt, wodurch die zwei Weichenhebel in Plusstellung verschlossen sind. Beim Hebelbankschloss fehlt der untere Schlüssel.
Das Schloss ist ausgefahren (das meine ich jedenfalls in das nicht ganz deutliche Bild doch sehen zu können), deshalb ist die Hebel aus die untere Lage gezwungen. Damit ist (vermute ich) die Fahrstraße verschlossen (wie bei ein Signalhebel).
Interessante Interpretation. Normalerweise würde man sagen: "Im Hebelbankschloss ist der obere Schlüssel umgesperrt" (etwa weil eine Gleissperre aufgelegt ist), daher kann der Hebel nach oben umgelegt werden und eine entsprechende Fahrstraße eingelegt werden. Weil der untere Schlüssel fehlt, kann andererseits irgendeine andere Fahrstraße nicht eingelegt werden (die, wo der Fahrstraßenhebel weit im Hintergrund nach unten umgelegt werden würde?).
Deine "Signalhebel-Interpretation" dieses Schlosses und die Vorstellung, der Hebel sei "aus der unteren Lage gezwungen", musst Du schon mit irgendwas belegen - Verschlussplan, Aufschriften auf Schildchen, sicherungstechnischer Lageplan, eine Bedienungsanleitung... Ja, prinzipiell möglich ist das, was Du schreibst - aber warum sollte es so sein?
Und zum FREMO-Bild:
Zitat von reinout im Beitrag #3
Die Schlüssel rechts, das ist eigentlich auch so ein Hebelbankschloss.
Nun ja ... nein: Das am FREMO-Bild ist ein Fahrstraßenschieberschloss. Wie oben gesagt, könnte man mit "unüblichen" Verschlussstücken ("halb-hohe Aufsätze") ein Hebelbankschloss als Fahrstraßenschieberschloss missbrauchen - aber ich wüsste nicht, dass das üblich oder sogar zulässig wäre -> siehe oben.
H.M.
#7 RE: Wirkung Hebelbankschloss gefragt
Zitat von reinout im Beitrag #6
'nabend!
Zuerst mal: was ist ein "Fahrstraßenschieberschloss"? Da bekomme ich gerade null Resultaten aus google.
Reinout
Das ist einfach das, was Du haben willst und was man auf dem FREMO-Bild sieht: Ein Schloss, das beim Herausnehmen des Schlüssels beweist, dass ein Fahrstraßenschieber in einer bestimmten Stellung ist. In Deutschland wird dieses Problem je nach Anwendungsfall verschieden gelöst, daher gibt es meines Wissens(! - ich bin da kein tiefer Fachmann) keinen zusammenfassenden Begriff dafür.
1. In Schlüsselwerken gibt es häufig direkte Schlösser an den Fahrstraßenschiebern, m.W. ohne großartige eigene Bezeichnung: "Das ist klar, dass die dafür da sind". Beispiele siehe in meinem ersten Posting über das Stw.-Museum Letschin mit Bildern von Robert Herzog.
2. Häufig reicht es nicht, nur die Stellung eines Fahrstraßenschiebers zu prüfen: Man will auch seine Festlegung und evtl. weitere Abhängigkeiten prüfen. Daher wird man ein solches Schloss nicht auf der Hebelbank, sondern an einem Blockfeld anbringen. Siehe z.B. das 6. Bild im oben verlinkten Posting.
3. Wenn man tatsächlich nur eine Fahrstraßenschieberstellung prüfen will, wird man das Schloss unter dem Fahrstraßenhebel anbringen. Ich würde meinen, dass man das "Fahrstraßenhebelschloss" nennen würde. Allerdings habe ich weder im alten Jüdelkatalog von 1903 noch in den Einheitszeichnungen aus Polen noch in der Standardliteratur zum mechanischen Stellwerk so etwas gefunden - sowas "baut man in Deutschland" offenbar nicht, sondern nur 1. oder 2. Wenn jemand sowas sieht und kennt, würde mich das interessieren. Suche bei Google findet genau eine Bedienungsanleitung der "Ausweichanschlußstelle (u) Albsheim (Eis) zwischen den Bahnhöfen Gründstat und Monsheim" mit diesem Begriff - aber ich suche weiter, vielleicht finde ich noch was dazu ...
EDIT: Du und Falk und andere, ihr habt doch über Pfarrweisach einmal diskutiert: verstehe ich richtig, dass da doch Hebelbankschlösser zum Sperren der Fahrstraßenschieber verwendet wurden = mein fester Glaube, dass man das nicht macht(e), stimmt dann doch nicht? Wie schauen denn die Verschlussstücke dazu aus?
(4. In anderen Ländern gab es sowas, z.B. dort, wo Siemens-Bauarten die Regelbauarten waren, z.B: in den Niederlanden oder Österreich + Umgebung. Dort hatte man aber eine etwas einfachere Vorstellung von der Funktion des Fahrstraßenverschlusses und hat sich z.B. diese ganzen Blocksperren vollständig erspart. Damit war eine direkte Prüfung einer Fahrstraßenschieberstellung eher "im Sinne der Kultur").
H.M.
Zitat von hmmueller im Beitrag #5
Interessante Interpretation. Normalerweise würde man sagen: "Im Hebelbankschloss ist der obere Schlüssel umgesperrt" (etwa weil eine Gleissperre aufgelegt ist), daher kann der Hebel nach oben umgelegt werden und eine entsprechende Fahrstraße eingelegt werden. Weil der untere Schlüssel fehlt, kann andererseits irgendeine andere Fahrstraße nicht eingelegt werden (die, wo der Fahrstraßenhebel weit im Hintergrund nach unten umgelegt werden würde?).
Deine "Signalhebel-Interpretation" dieses Schlosses und die Vorstellung, der Hebel sei "aus der unteren Lage gezwungen", musst Du schon mit irgendwas belegen - Verschlussplan, Aufschriften auf Schildchen, sicherungstechnischer Lageplan, eine Bedienungsanleitung... Ja, prinzipiell möglich ist das, was Du schreibst - aber warum sollte es so sein?
Das ist gerade mein Problem: es mit irgendwas belegen . Das eingestellte Bild der Inneneinrichtung ist das einzige Bild und die einzige Information die ich habe über die Hebelbank. Keine bessere Photo mit Aufschriften, keine Bedienugnanleitung, nichts. Das einzige das ich bis letzte Woche (als ich das Bild bekam) wusste ware das Lageplan und das die zwei Einfahrweichen ferngestellt waren weil ich eigene Bilder aus 1991 habe wo die Stelldrahte sichtbar waren.
Also, hier das Lageplan:
- Gleis 1 ist das durchgehende Hauptgleis.
- Gleis 2 Hausbahnsteig (ja, am Eifelquerbahn war das Hausbahnsteig oft Gleis 2!)
- Weiche 1&2 ferngestellt, Plusstellung geradeaus, auf Gleis 1
- Handgestellte Weiche zum Ladestraße.
- Gleissperre der Ladestraße ist schlüsselabhängig von die handgestellte Weiche (also nicht umgekehrt, wie normalfalls bei FREMO usw gemacht wird; die Gleissperre hat dazu auch zwei Laternen).
- Früher hab es ein zweites Ladegleis.
- Laut Buchfahrplan (1972) gab es nur einmal am Tag eine Zugkreuzung.
Na gut, wie könnte es dann funktionieren? Hier das Hebelbankschloss:
Untere Schlüssel fehlt, obere ist da. Genaue Lage ist sehr schwer sichtbar. Die Hebel/Schieber ist, meine ich, in mittlere oder obere Lage. Ich dachte: die untere Schlüssel fehlt, also vielleicht ist dadurch die Fahrstraße verschlossen. Eine andere Möglichkeit, die dich wahrscheinlich besser gefällt, ist das die obere Schlüssel sicherstellt das die Handweiche in Grundstellung verschlossen ist?
Und hier die Fahrstraßenhebel usw:
Keinerlei Bahnhofsblock, Streckenblock oder sonstige Elektrik-kram.
Oberhalb die Fahrstraßenhebel gibt es "etwas". Meine Vermutung: eine "Daum-Schlüsselsperre" wie hier auf stellwerke.info sichtbar.
Falls das Hebelbankschloss nur zur sicherstellen der Lage der handbediente Weiche dient, dann gab es "also" keinerlei Verschluß für die Fahrstraßenhebel?
Ich hoffe, wir schaffen es etwas logisches aus diese minimale Info herauszuholen
Reinout
Vergiss meine langen Texte - ich denke, es ist ganz einfach:
a. Wenn man einen Schlüssel aus dem Hebelbankschloss nimmt, kann man (wie Du richtig gesagt hast) Mittelstellung erzwingen.
b. Ein Fahrstraßenschieber kann prüfen, ob ein Verschlussbalken in Endstellung ist (macht man ja bei Weichen dauernd).
c. Bei einem Zugführerschloss wird man aber dem Schieber die nicht-verschlossene (weichen-freigebende) Stellung erlauben, wenn der Balken in Endstellung ist = der Schlüssel im Hebelbankschloss festgelegt ist.
d. Wenn der Balken aber nicht in Endlage ist (sondern in Mittelstellung, weil der entnommene Schlüssel lt. a. die Mittelstellung erzwingt), dann ist dem Schieber die nicht-verschlossene Stellung durch ein normales Verschlusstück verboten - und damit ist er in der verschlossenen Stellung: Wenn also der Zugführerschlüssel nicht drin ist, sind die Weichen verschlossen.
... und das war's. Noch anders erklärt (auch mir selber ...):
"Schloss eingefahren", wie Du das nennst, beweist etwas über den Schlüssel (nämlich dass er da ist).
"Schloss ausgefahren" beweist etwas über die Anlage (nämlich dass sie nicht in der "vom da-seienden Schlüssel erlaubten Stellung" steht). Das ist genau, was wir brauchen: Schlüssel in Hand des Zugführers beweist was über die Anlage, nämlich dass die durchgehende Fahrstraße eingelegt und verschlossen ist.
Ich hoffe, ich hab vor dem Ins-Bett-Gehen nicht wieder eine Verwirrung reingebracht ...
H.M.
Zitat von hmmueller im Beitrag #7
EDIT: Du und Falk und andere, ihr habt doch über Pfarrweisach einmal diskutiert: verstehe ich richtig, dass da doch Hebelbankschlösser zum Sperren der Fahrstraßenschieber verwendet wurden = mein fester Glaube, dass man das nicht macht(e), stimmt dann doch nicht? Wie schauen denn die Verschlussstücke dazu aus?
Zu Pfarrweisach: da habe ich soeben ein Antwort geschrieben wobei ich auch zwei der verschwundene Bilder wieder eingehängt habe: siehe DSO. Da war die Fahrstraßenfestlegung also noch etwas kreativer gestaltet :-)
Da in Pfarrweisach war es ziemlich einfach gestaltet. Aber immerhin wurden die Fahrstraßen verschlossen. Aber dazu gab es auch eine extra gute Grund: die Hebelbank war in die freie Luft, also im Bereich von böse Buben die eine Streich planen. Also: verschließen.
Da bei meinem Beispiel, Uersfeld, war die Hebelbank innen im Fahrdienstleiterausbau aufgestellt. Vielleicht dachte man, extra Schlösser sind nicht benötigt?
Früher (193x-1953) gab es mal Einfahrsignalen. Vielleicht fand man es nicht wichtig um die Fahrstraßen-festlegende-Eigenschaft der Einfahrsignalen durch Schlösser zu ersetzen?
Reinout
Zitat von hmmueller im Beitrag #9
"Schloss ausgefahren" beweist etwas über die Anlage (nämlich dass sie nicht in der "vom da-seienden Schlüssel erlaubten Stellung" steht). Das ist genau, was wir brauchen: Schlüssel in Hand des Zugführers beweist was über die Anlage, nämlich dass die durchgehende Fahrstraße eingelegt und verschlossen ist.
Ja, das scheint mir die einfachste Lösung. Das war auch meine ursprüngliche Vermutung.
ABER was soll dann das andere Schloss? Die erzwungene Mittelstellung blockiert die Fahrstraße schon. Noch weiter nach die andere Stellung verschoben blockiert nicht extra. Da passt deine ursprüngliche Bemerkung gut: "wie macht man das denn mit die Verschlußstücke??".
Reinout
Ich würde am Beispiel des Bf Uersfeld vermuten, daß diese Lösung einem Rückbau geschuldet ist. Sprich der Fdl wurde mit Umstellung auf Zugleitbetrieb eingespart und die Technik wurde an das neue Betriebskonzept angepasst.
Vermutet Kai-Nils
#14 RE: Wirkung Hebelbankschloss gefragt
Zitat von reinout im Beitrag #12
ABER was soll dann das andere Schloss?
Ich denke, es ist einfach nicht abgeschraubt worden - es schadet ja auch nicht. Leider sieht man nicht, ob dieses obere Schloss ein Schildchen hat ... ich glaube aber nicht.
Was dagegen spricht, ist, dass (z.B.) in Pfarrweisach die unnötigen Schlösser sauber abgebaut (oder nicht angebaut) wurden ...
Was der Grund für das überflüssige obere Schloss sein könnte, ist, dass "früher" auf jeder Hebelbank ein Hebelersatzschloss mit 2 Schlüsseln montiert wurde, "für allfällig notwendige Abhängigkeiten". Und vielleicht hat man hier beim Umbau auf Zugleitbetrieb dieses schon vorhandene Hebelersatzschloss verwendet und dabei das obere Schloss "der Faulheit halber" angeschraubt lassen.
H.M.
Morgen,
Zitat von cargonaut im Beitrag #13
Ich würde am Beispiel des Bf Uersfeld vermuten, daß diese Lösung einem Rückbau geschuldet ist. Sprich der Fdl wurde mit Umstellung auf Zugleitbetrieb eingespart und die Technik wurde an das neue Betriebskonzept angepasst.
Ja, etwa 1953 gab es so eine Rückbau.
Zitat von hmmueller im Beitrag #14
Ich denke, es ist einfach nicht abgeschraubt worden - es schadet ja auch nicht.
So banal könnte es sicherlich sein.
Nehmen wir das mal an. In Kombination mit dem von mir vermutete "Daum-Schlüsselkasten" ergibt es dann folgendes:
In Grundstellung ist der Zugführerschlüssel aus dem Daum-Schlüsselkasten entnommen. Damit sind zwei Schlüssel zwingend im Schlüsselkasten eingesperrt:
- Schlüssel zum Hebelbankschloss (nennen wir das mal "Fahrstraßenschlüssel").
- Schlüssel zur einzige handbediente Weiche.
- Weil der Fahrstraßenschlüssel eingeschlossen ist, ist das untere Hebelbankschloss ausgefahren und deshalb die Fahrstraße auf Gleis 1 festgelegt und deshalb die zwei Einfahrweiche auch.
Bei Zugkreuzung/rangieren ist der Zugführerschlüssel eingesteckt.
- Mit die jetzt freie Schlüssel zur handbediente Weiche kann die Ladestraße bedient werden.
- Mit die jetzt freie "Fahrstraßenschlüssel" kann das untere Hebelbankschloss eingefahren werden und die Hebel nach unten bewegt werden. Dadurch kann die Fahrstraßenhebel zurückgelegt werden und sind die zwei Einfahrweichen nicht mehr festgelegt.
Beim Rangieren kann man jetzt alles machen was man woll.
Bei eine Zugkreuzung:
- Legt man die zwei Weichen in Minusstellung.
- Legt die Fahrstraßenhebel um auf Gleis 2 um die zwei Einfahrweichen festzulegen.
- Die Fahrstraßenhebel wird in diese Lage nicht selber extra festgelegt!
- Die Schlüssel zur handbediente Weiche ist auch nicht geschützt!
Bei die sehr einfache Verhältnisse hat man gemeint, auf weitere Maßnahmen verzichten zu können.
Vielleicht gab es noch eine Zeile in das Zugleitbetriebbuch zur Strecke: "Beim Ein/Ausfahren in Uersfeld auf Gleis 2 die Lage der handbediente Weiche kontrollieren."
Reinout
Hallo Reinout -
Ja, das kann so sein. Insbesondere der (für mich sehr unerwartete) Hebel des Hebelbankschlosses in Mittelstellung weist drauf hin, dass es so war.
Das mit der Weiche ins Ladegleis ist prinzipiell regelkonform: Da es keine Signale und damit keine Signalabhängigkeit gibt, reicht nach EBO eine "Sicherung" der Weichen beim Befahren - insbesondere auch dieser Weiche ins Ladegleis: Sie muss sowohl bei Fahrten auf Gleis 1 wie auf Gleis 2 gesichert sein (Gleis 1 als Flankenschutz, Gleis 2, weil man drüberfährt). Dafür reicht es aber, dass sie versperrt ist und der Schlüssel "sicher verwahrt", was bei der Zugkreuzung der Zugführer (als Fahrdienstleiter) ja sicherstellen kann, indem er den Schlüssel in seine Hosentasche steckt.
Also soll's so sein ... obwohl ich mich schon eher wundere, dass man da nicht ein Fahrstraßenschieberschloss für den Zugführerschlüssel angebracht hat und das Hebelbankschloss dafür verwendet hat, um für beide Fahrstraßen den Schlüssel der Ladegleisweiche einzusperren ...
Aber wie's so schön heißt: Es gibt nichts, was es nicht gibt.
H.M.
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